E h r e n o r d u n g
des Turn- und Sportvereins Wachenheim 1900 e.V.
Der TuS Wachenheim erlässt zum Zwecke der Ehrung von Vereinsmitgliedern folgende Ehrenordung:
§ l
Der Turn- und Sportverein 1900 e.V. Wachenheim verleiht an seine Mitglieder für langjährige treue Mitgliedschaft
1.1 nach 25 Jahren, die silberne Ehrennadel
1.2 nach 50 Jahren, die goldene Ehrennadel
1.3 nach 60 Jahren, die eiserne Ehrennadel
1.4 nach 70 Jahren, die eiserne Ehrennadel mit Jahreszahl "70"
1.5 nach 75 Jahren, die eiserne Ehrennadel mit Jahreszahl "75"
Die Jahre der Mitgliedschaft werden vom Datum des Eintritts in den Verein an gerechnet. Die Verleihung der Ehrennadel mit Urkunde erfolgt durch den Vorstand, nach Erfüllung der Voraussetzungen.
§ 2
Für besondere Leistungen und Verdienste kann der Vorstand die bronzene Ehrennadel verleihen.
§ 3
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind verdiente Mitglieder, die den Zweck des Vereins in besonderem Maße gefördert haben.
Über Ihre Ernennung beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Beiträge befreit.
§ 4
Beitragfreie Mitglieder
Von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit, werden Mitglieder die nach dem 18. Lebensjahr, an den Turn- und Sportverein 1900 e.V. Wachenheim, 40 Jahre ununterbrochen Beiträge gezahlt haben.
Erstellt und genehmigt bei der Mitgliederversammlung am 24. März 1990
§ 4 Änderung
Beitragfreie Mitglieder
Der Paragraph 4 wurde in der Mitgliederversammlung am 20.Mai 2005 ersatzlos gestrichen
Besitzstandswahrung für alle Mitglieder die bis zum 20.05.2005 40 Jahre Mitglied ab dem 18. Lebensjahr waren. 0,00 Euro
Erstellt und genehmigt durch die Mitgliederversammlung